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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 18.08.2003

1 W 166/03

Normen:
ZPO §§ 567 ff
ZPO § 568
ZPO § 793
ZPO § 890 Abs. 1
ZPO § 890 Abs. 2
ZPO § 891
ZPO § 928
ZPO § 929 Abs. 1
ZPO § 936

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist gemäß §§ 890 Abs. 1 ; 891; 793; 567 ff ZPO zulässig. Dem Rechtsmittel muss jedoch in der Sache der Erfolg versagt bleiben, da die durch den [...]
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