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OLG Rostock - Entscheidung vom 02.06.2003

3 U 166/02

Normen:
StVO § 41 Abs. 2
StVO § 41 Abs. 6
StVO § 265
BGB § 823 Abs. 1
VVG § 61
ZPO § 287

II. Die zulässige Berufung ist begründet. Die zulässige Klage hat keinen Erfolg, sodass das Versäumnisurteil des Landgerichts aufzuheben und die Klage abzuweisen ist. Der Klägerin steht gegen die Beklagten kein [...]
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