I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadenersatz i. H. v. 7.027,39 EURO (= 13.744,36 DM) in Anspruch. Im Jahr 1990 errichtete die Klägerin die in der J.R.-B.Straße 16 und 18 - 20 in B.gelegenen Mietwohnhäuser. Die [...]
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