'Die wegen Zahlungsverzugs des Bekl. ausgesprochene, auf § 554 Abs. 1 BGB gestützte Kündigung der Kl. v. 26.10.1994 ist nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam geworden, denn das Sozialamt hat sich innerhalb eines Monats [...]
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