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BGH - Entscheidung vom 21.06.1989

IVa ZR 100/88

Normen:
BGB §§ 1127 ff.
VVG § 102

Fundstellen:
BGHR VVG § 102 Leitungswasserversicherung 1
BGHZ 108, 82
DRsp II(228)167a
MDR 1989, 976
NJW 1989, 2621
VersR 1989, 912

Die Klägerin begehrt als Grundschuldgläubigerin im Wege der Teilklage von dem beklagten Versicherer des Grundstückseigentümers Regulierung eines am versicherten Gebäude entstandenen Leitungswasserschadens. Zur [...]
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