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BGH - Entscheidung vom 21.11.1989

VI ZR 236/89

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BB 1990, 1731
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 29
BGHR BGB § 847 Abs. 1 Satz 1 Bemessung 2
BGHR ZPO § 50 Abs. 2 Ortsverein 1
DRsp I(145)69Nr. 619
MDR 1990, 530
NJW 1990, 905
VersR 1990, 211, 756

Die während des Revisionsrechtszugs verstorbene Frau Th. (im folgenden: die Klägerin) hat die Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfall in Anspruch genommen, der sich am 4. Dezember 1982 gegen [...]
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