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BGH - Entscheidung vom 26.10.1989

VII ZR 75/89

Normen:
BGB § 202 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 202 Abs. 1 Schiedsgutachten 1
BGHR BGB § 319 Abs. 1 Satz 2 Verzögerung 1
BauR 1990, 86
DRsp I(112)150a-b
JZ 1990, 146
MDR 1990, 427
NJW 1990, 1231
WM 1990, 399
ZfBR 1990, 64

(a) »... Die Parteien [haben] einen Schiedsgutachtervertrag geschlossen, nach dem ein Sachverständiger fachliche Meinungsverschiedenheiten und Abrechnungsdifferenzen bindend ausräumen sollte. Die Aufgabe des [...]
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