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BGH - Entscheidung vom 02.02.1989

I ZR 100/87

Normen:
UrhG § 27 Abs.1

Fundstellen:
BGHR UrhG § 27 Abs. 1 Vermieten 1
BGHR UrhG § 97 GEMA-Vermutung 3
DRsp II(244)135a
GRUR 1989, 417
MDR 1989, 716
NJW 1990, 450

Die Klägerin ist die einzige in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie vertritt nahezu das gesamte Weltrepertoire [...]
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