So auch KG, NJW-RR 1990, 91 ; aA.: Weyer, BauR 1987, 131, 141. Entsprechendes gilt bei Unterschreitung der Mindestsätze gemäß § 4 Abs. 2. Es gelten dann gemäß § 4 Abs. 4 HOAI die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. [...]
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