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BGH - Entscheidung vom 14.04.1989

3 StR 30/88

Normen:
AO § 370

Fundstellen:
NJW 1989, 2144
NStZ 1989, 435
StV 1990, 70

Der BGH führt zur Begründung aus, daß die für den Sonderfall einer Abschreibungsgesellschaft angestellten Überlegungen ganz allgemein für die Hinterziehung von Einkommensteuer zu gelten haben; denn in jedem Fall der [...]
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