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BGH - Entscheidung vom 24.04.1989

AnwZ (B) 6/89

Normen:
BRAO § 209

Fundstellen:
AnwBl 1990, 270
BGHR BRAO § 209 Rechtsbeistand 1
BGHZ 107, 215
DRsp IV(485)230g
MDR 1989, 813
NJW 1989, 2892

I. Der Antragsteller hat die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung und ist gemaß § 209 Satz 1 BRAO in die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer Köln, die Antragsgegnerin, aufgenommen worden. Deren [...]
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