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BGH - Entscheidung vom 13.12.1989

IVb ZR 19/89

Normen:
ZPO § 322 Abs.1

Fundstellen:
AnwBl 1990, 321
BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Bereicherungsklage 1
BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 8
BauR 1990, 249
DRsp IV(415)202a-b
MDR 1990, 607
NJW 1990, 1795
WM 1990, 784

(a) »...Nach § 322 Abs. 1 ZPO ist ein Urteil insoweit der (materiellen) Rechtskraft fähig, als über den durch Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist. Der Umfang der Rechtskraft ergibt sich aus der [...]
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