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BGH - Entscheidung vom 06.04.1989

I ZR 103/88

Normen:
GüKG § 20a Abs. 6 Satz 1
RVOVerkG (v. 30. Januar 1950, BGBl I S. 23) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3

Fundstellen:
BGHR GüKG § 20a Abs. 6 Satz 1 Verkehrstarife 1
BGHR RVOVerkG § 1 Abs. 1 Verkehrstarife 1
BGHZ 107, 149
DRsp II(216)117a
MDR 1989, 714
NJW 1989, 3219
VersR 1989, 650
WM 1989, 1264

Die Beklagte, eine Brauerei, vertreibt ihr Bier hauptsächlich über Getränkegroßhändler. Sie tut dies überwiegend in der Weise, daß sie das Bier - ohne zuvor mit Einzelhändlern in Verbindung getreten zu sein - den [...]
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