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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.03.1988

4 B 86.03226

Normen:
GVG § 13

Fundstellen:
DRsp IV(480)226d
NJW 1988, 2754

Der VGH kommt in seiner ausführlich begründeten Entscheidung zu dem Ergebnis, daß der Streit um die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines kommunalen Mandatsträgers aus der Kreistagsfraktion Ä und zwar abgestellt auf [...]
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