(b) »... Die in Art. 86 BayBG i. d. F. der Bekanntmachung vom 11. 5. 1987 (BayRS 2030-1-1-F) [entspricht § 79 BBG] allgemein normierte [Fürsorge-]Pflicht des Dienstherrn verlangt von diesem, grundsätzlich die gesetzl. [...]
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