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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.06.1988

22 B 83 A 1681

Normen:
BImSchG § 5, § 48

Fundstellen:
DRsp V(540)178c
GewArch 1988, 307

»... Die Grundpflicht eines Anlagenbetreibers gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen hat keine drittschützende Wirkung (BVerwGE 65, 313 [hier: V (540) 116 b]). Dies gilt auch [...]
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