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KG - Entscheidung vom 24.10.1988

24 W 896/88

Normen:
WEG § 16
WEG § 28

Fundstellen:
DNotZ 1989, 152
DRsp I(152)147c-d
WuM 1989, 98

(c) »Der Erwerber von Wohnungseigentum haftet auch dann nicht für Wohngeldschulden des Veräußerers, wenn der Wohnungseigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung erst nach der Umschreibung des Eigentums im [...]
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