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KG - Entscheidung vom 09.02.1988

1 VA 5/87

Normen:
EGGVG § 28 Abs.3
ZPO § 299 Abs.1, Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(413)207b-c
NJW 1988, 1738
OLGZ 1988, 190

(b) »...Gemäß § 299 Abs. 2 ZPO kann der Vorstand des Gerichts dritten Personen ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Selbst wenn [...]
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