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KG - Entscheidung vom 11.02.1988

4 Ws 45/88

Normen:
StPO § 45 Abs.2 S.1, § 46 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(448)154a
JR 1988, 263

»Der Wiedereinsetzungsantrag ist unzulässig. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines solchen Antrags, daß die Tatsachen, die zu seiner Begründung vorgebracht werden, bei der [...]
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