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KG - Entscheidung vom 15.06.1988

24 W 2148/88

Normen:
BGB § 1618a, § 1634

Fundstellen:
FamRZ 1988, 1044
JZ 1989, 38

Anmerkung Leßmann, JZ 1989, 38 B. Aus dem Familienrecht ergeben sich Besuchs- und Zugangsrechte, die um so stärker sind, je näher die verwandtschaftlichen Beziehungen geknüpft sind. Ein Adoptivkind steht in engster [...]
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