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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 13.02.1986

16 UF 282/85

Normen:
ZPO § 323 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(415)184b
FamRZ 1986, 582

»...Die vom Kl. für die begehrte Abänderung angeführte Änderung der Düsseldorfer Tabelle stellt keine nachträgliche wesentliche Veränderung der Verhältnisse dar, so daß die Abänderungsklage unzulässig ist (§ 323 Abs. 2 [...]
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