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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 06.03.1986

15 W 8/86

Normen:
BRAGO § 27

Fundstellen:
AnwBl 1986, 546
JurBüro 1986, 1710
Justiz 1986,490

Die von dem Anwalt des Beklagten erhobenen Schreibauslagen (Ablichtungskosten; § 27 BRAGO ) sind dem Grundsatz nach erstattungsfähig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) § 133 ZPO sieht als Ordnungsvorschrift zwar nur vor, daß [...]
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