Artikel 15
KiUVUE ( Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern )
Dieses Übereinkommen liegt für die bei der Achten Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vertretenen Staaten zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden werden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hinterlegt. Über jede Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde wird eine Niederschrift aufgenommen; von dieser wird jedem Unterzeichnerstaat auf diplomatischem Wege eine beglaubigte Abschrift übermittelt.
Stand: 01.04.2024
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