§ 2 Arten der Versorgung
BeamtVG ( Beamtenversorgungsgesetz )
Versorgungsbezüge sind 1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, 2. Hinterbliebenenversorgung, 3. Bezüge bei Verschollenheit, 4. Unfallfürsorge, 5. Übergangsgeld, 6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen, 7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Absatz 4 Satz 3 Halbsatz 1, 8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Absatz 1 Satz 2 und 3, 9. Leistungen nach den §§ 50 a bis 50 e, 10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Absatz 3, 11. Anpassungszuschlag nach § 69 b Satz 5, 12. Einmalzahlung nach Abschnitt 11.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln