§ 125 Leistung des Versicherers
VVG ( Versicherungsvertragsgesetz )
Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Stand: 01.08.2024
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