Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Arbeitshilfen
Bibliothek
Rechtsprechung
Gesetze
Aktuelles
Home
Gesetze
Gesetze
Verkehrsrecht
Straßenverkehrsgesetz
Gesetze
Gesetze
Verkehrsrecht
Straßenverkehrsgesetz
StVG Straßenverkehrsgesetz
Anlage: (zu § 24 a) Straßenverkehrsgesetz
I. Verkehrsvorschriften
II. Haftpflicht
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
IV. Fahreignungsregister
V. Fahrzeugregister
VI. Fahrerlaubnisregister
VI a. Datenverarbeitung
VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
VI. Fahrerlaubnisregister
§ 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 48 Registerführung und Registerbehörden
§ 61 Löschung der Daten
§ 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
§ 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 49 Zweckbestimmung der Register
§ 52 Übermittlung
§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
VI. Fahrerlaubnisregister
zurück
|
vor
§ 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 48 Registerführung und Registerbehörden
§ 61 Löschung der Daten
§ 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
§ 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 49 Zweckbestimmung der Register
§ 52 Übermittlung
§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes