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Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Elfter Abschnitt Verteidigung
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Elfter Abschnitt Verteidigung
§ 150 (weggefallen) Strafprozeßordnung
§ 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
§ 141 a Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
§ 138 Wahlverteidiger
§ 146 Verbot der Mehrfachverteidigung
§ 138 d Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers
§ 143 Dauer und Aufhebung der Bestellung
§ 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
§ 138 b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
§ 148 a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
§ 146 a Zurückweisung eines Wahlverteidigers
§ 144 Zusätzliche Pflichtverteidiger
§ 143 a Verteidigerwechsel
§ 138 a Ausschließung des Verteidigers
§ 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
§ 140 Notwendige Verteidigung
§ 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren
§ 145 a Zustellungen an den Verteidiger
§ 138 c Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
§ 149 Zulassung von Beiständen
§ 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
§ 150 (weggefallen) Strafprozeßordnung
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 150 (weggefallen)
StPO ( Strafprozeßordnung )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
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