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Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
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Fünfter Unterabschnitt Urteile und Beschlüsse
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Fünfter Unterabschnitt Urteile und Beschlüsse
§ 129 (Mitwirkende Richter)
§ 137 (Ausfertigungen des Urteils)
§ 135 (Zustellung an die Beteiligten)
§ 136 (Inhalt des Urteils)
§ 140 (Nachträgliche Ergänzung des Urteils)
§ 127 (Schutz eines nicht benachrichtigten Beteiligten)
§ 126 (Entscheidung nach Lage der Akten)
§ 133 (Urteilsverkündung durch Zustellung)
§ 141 (Bindungswirkung von rechtskräftigen Urteilen)
§ 139 (Antrag auf Berichtigung bei Unrichtigkeiten oder Unklarheiten im Tatbestand)
§ 123 (Entscheidung des Gerichts ohne Bindung an Parteianträge)
§ 142 (Form und Inhalt von Beschlüssen)
§ 134 (Unterschrift des Vorsitzenden; Übergabe an die Geschäftsstelle)
§ 124 (Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung)
§ 130 (Verurteilung zur Leistung dem Grunde nach)
§ 132 (Verkündung des Urteils)
§ 131 (Urteilstenor)
§ 138 (Berichtigung von Amts wegen)
§ 125 (Entscheidung durch Urteil)
§ 128 (Grundlagen des Urteils; Begründung)
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