(zu Nummer 11 der Anlage)Tabelle 1Geschwindigkeitsüberschreitungena) Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art
Lfd. Nr.
Überschreitung in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalb
außerhalb
geschlossener Ortschaften (außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.1.1
bis 10
40
30
11.1.2
11 - 15
60
50
Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.
Lfd. Nr.
Überschreitung in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
Fahrverbot in Monaten bei Begehung
innerhalb
außerhalb
innerhalb
außerhalb
geschlossener Ortschaften
geschlossener Ortschaften
11.1.3
bis 15 für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
160
140
-
-
11.1.4
16 - 20
160
140
-
-
11.1.5
21 - 25
175
150
-
-
11.1.6
26 - 30
235
175
1 Monat
-
11.1.7
31 - 40
340
255
1 Monat
1 Monat
11.1.8
41 - 50
560
480
2 Monate
1 Monat
11.1.9
51 - 60
700
600
3 Monate
2 Monate
11.1.10
über 60
800
700
3 Monate
3 Monate
b) kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen
Lfd. Nr.
Überschreitung in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalb
außerhalb
geschlossener Ortschaften (außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.2.1
bis 10
70
60
Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.
Lfd. Nr.
Überschreitung in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalb
außerhalb
geschlossener Ortschaften (außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.2.2
11 - 15
120
70
Lfd. Nr.
Überschreitung in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
Fahrverbot in Monaten bei Begehung
innerhalb
außerhalb
innerhalb
außerhalb
geschlossener Ortschaften
geschlossener Ortschaften
11.2.3
bis 15 für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
320
240
-
-
11.2.4
16 - 20
320
240
-
-
11.2.5
21 - 25
360
280
1 Monat
-
11.2.6
26 - 30
480
400
1 Monat
1 Monat
11.2.7
31 - 40
640
560
2 Monate
1 Monat
11.2.8
41 - 50
800
700
3 Monate
2 Monate
11.2.9
51 - 60
900
800
3 Monate
3 Monate
11.2.10
über 60
950
900
3 Monate
3 Monate
c) andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge
Lfd. Nr.
Überschreitung in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalb
außerhalb
geschlossener Ortschaften
11.3.1
bis 10
30
20
11.3.2
11 - 15
50
40
11.3.3
16 - 20
70
60
Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.