ZWEITER ABSCHNITT Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
DRITTER ABSCHNITT Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
VIERTER ABSCHNITT Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten
FÜNFTER ABSCHNITT Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln
SECHSTER ABSCHNITT Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
SIEBTER ABSCHNITT Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern
ACHTER ABSCHNITT Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
NEUNTER ABSCHNITT Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
ZEHNTER ABSCHNITT Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
ELFTER ABSCHNITT Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern
ZWÖLFTER ABSCHNITT Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten
DREIZEHNTER ABSCHNITT Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesreg...
§ 108 Zugelassene Krankenhäuser
§ 109 Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern
§ 111 c Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen
§ 113 Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung
§ 110 Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern
§ 108 a Krankenhausgesellschaften
§ 114 Landesschiedsstelle
§ 111 d Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, Verordnungsermächtigung
§ 110 a Qualitätsverträge
§ 111 b Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung
§ 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
§ 111 a Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen
§ 112 Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung
§ 107 Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
DRITTER ABSCHNITT Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen