§ 275 b Durchführung und Umfang von Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege durch den Medizinischen Dienst und Verordnungsermächtigung
§ 275 a Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst
§ 275 d Prüfung von Strukturmerkmalen
§ 277 Mitteilungspflichten
§ 275 c Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst