Erster Abschnitt Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung
Zweiter Abschnitt Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen
Dritter Abschnitt
§ 282 b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur