§ 7 Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
§ 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
§ 9 a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern