Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen

BMG ( Bundesmeldegesetz )

 
 

Die §§ 13 und 14 gelten entsprechend für Hinweise, die gespeichert werden, um die Richtigkeit der jeweiligen Daten nachzuweisen.





 Stand: 01.04.2024