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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Anlage: (zu § 13 Absatz 1 Satz 3) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Anlage: (zu § 2 Abs. 2) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
Abschnitt 3 Angelegenheit
Abschnitt 4 Gegenstandswert
Abschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 2 Höhe der Vergütung
§ 4 b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9 Vorschuss
§ 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
§ 12 a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 4 a Erfolgshonorar
§ 12 b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 1 Geltungsbereich
§ 10 Berechnung
§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 11 Festsetzung der Vergütung
§ 12 c Rechtsbehelfsbelehrung
§ 3 a Vergütungsvereinbarung
§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
§ 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
§ 7 Mehrere Auftraggeber
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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§ 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 2 Höhe der Vergütung
§ 4 b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
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§ 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
§ 12 a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
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§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 11 Festsetzung der Vergütung
§ 12 c Rechtsbehelfsbelehrung
§ 3 a Vergütungsvereinbarung
§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
§ 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
§ 7 Mehrere Auftraggeber