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Artikel 75 (Ausschuss)

EG/44/2001 ( Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 )

 
 

(1)  Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. (2)  Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5 a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.





 Stand: 01.04.2024