Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Arbeitshilfen
Bibliothek
Rechtsprechung
Gesetze
Aktuelles
Home
Gesetze
Gesetze
Baurecht
Öffentliches Baurecht
Baugesetzbuch
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Gesetze
Gesetze
Baurecht
Öffentliches Baurecht
Baugesetzbuch
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Erster Abschnitt Erhaltungssatzung
Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote
Erster Abschnitt Erhaltungssatzung
§ 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)
§ 174 Ausnahmen
§ 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch
Erster Abschnitt Erhaltungssatzung
zurück
|
vor
§ 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)
§ 174 Ausnahmen
§ 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch