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Baugesetzbuch
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
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Baugesetzbuch
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
Erster Teil Überleitungsvorschriften
Zweiter Teil Schlussvorschriften
Zweiter Teil Schlussvorschriften
§ 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
§ 246 c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung
§ 246 b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie
§ 246 d Sonderregelungen für Biogasanlagen
§ 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land
§ 246 a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete
§ 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
§ 249 b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus
§ 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland
§ 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
§ 249 a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien
Zweiter Teil Schlussvorschriften
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§ 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
§ 246 c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung
§ 246 b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie
§ 246 d Sonderregelungen für Biogasanlagen
§ 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land
§ 246 a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete
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