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JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
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VIERTER ABSCHNITT Durchführung des Gesetzes
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SECHSTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
SECHSTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
§§ 63 bis 70 (Änderungsvorschriften) Jugendarbeitsschutzgesetz
§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
§ 71 (weggefallen) Jugendarbeitsschutzgesetz
§ 72 Inkrafttreten
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