Artikel 250 § 5 Gestaltung des Vertrags
EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )
Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst und, sofern er schriftlich geschlossen wird, leserlich sein.
Stand: 01.04.2024
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