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Buch 3 Sachenrecht
Abschnitt 1 Besitz
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
Abschnitt 3 Eigentum
Abschnitt 4 Dienstbarkeiten
Abschnitt 5 Vorkaufsrecht
Abschnitt 6 Reallasten
Abschnitt 7 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Abschnitt 8 Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
§ 888 Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
§ 879 Rangverhältnis mehrerer Rechte
§ 894 Berichtigung des Grundbuchs
§ 895 Voreintragung des Verpflichteten
§ 881 Rangvorbehalt
§ 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
§ 884 Wirkung gegenüber Erben
§ 897 Kosten der Berichtigung
§ 896 Vorlegung des Briefes
§ 885 Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung
§ 889 Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
§ 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
§ 893 Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen
§ 877 Rechtsänderungen
§ 883 Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung
§ 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
§ 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
§ 902 Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
§ 899 a (weggefallen) Bürgerliches Gesetzbuch
§ 886 Beseitigungsanspruch
§ 900 Buchersitzung
§ 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers
§ 901 Erlöschen nicht eingetragener Rechte
§ 899 Eintragung eines Widerspruchs
§ 882 Höchstbetrag des Wertersatzes
§ 876 Aufhebung eines belasteten Rechts
§ 880 Rangänderung
§ 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung
§ 890 Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung
§ 875 Aufhebung eines Rechts
§ 891 Gesetzliche Vermutung
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
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§ 888 Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
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§ 895 Voreintragung des Verpflichteten
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