Das Wohnungseigentumsrecht hat mit seinen Regelungen auch Auswirkungen auf das Mietverhältnis eines Wohnungseigentümers mit seinem Mieter. Zu über 50 % sind Wohnungseigentumseinheiten vermietet,1) Vierter Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2020, BT-Drucks. 19/31570, S. 13; zu 50 % laut RegE WEMoG, BT-Drucks. 19/18791, S. 95. gerade in größeren Wohnungseigentumsanlagen dominiert die Vermietung. Diese Vermietung von Wohnungseigentum ist weder im BGB noch im WEG näher geregelt, denn bei Erlass des WEG stand das Motiv im Vordergrund, breiten Bevölkerungskreisen den Erwerb eines „Eigenheims“ zu ermöglichen.2) RegE WEMoG, BT-Drucks. 19/18791, S. 1. Folge daraus ist, dass die Regelungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht z.B. hinsichtlich der Begrifflichkeiten oder der Abrechnungsarten bisher nicht Hand in Hand laufen. Das WEMoG hat es sich zur Aufgabe gemacht, unnötige Friktionen zwischen [...]