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Die Zulässigkeit von automatisch wirkenden Wertsicherungsklauseln bemisst sich an dem am 14.09.2007 in Kraft getretenen Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden – Preisklauselgesetz (PrKlG) –, das das bis dahin geltende Preisangaben- und Preisklauselgesetz – PreisAngG – mitsamt der auf Grundlage des § 2 Abs. 2 PreisAngG erlassenen Preisklauselverordnung – PrKV1) Zur Rechtslage bei vor dem 31.12.1998 abgeschlossenen Verträgen Fritz, Gewerberaummietrecht, III Rdn. 111b. – ersetzt hat. Eine wesentliche Änderung der bisherigen Rechtslage ergab sich aus dem Wegfall der im früheren § 3 PrKV enthaltenen Genehmigungspflicht und der in § 8 PrKlG enthaltenen Anordnung der Wirksamkeit auch unzulässiger Preisklauseln bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung ihrer Unwirksamkeit.2) Gerber, NZM 2008, 152, 153; Knipschild, Info M 2008, 54. 1) Zur Rechtslage bei vor dem 31.12.1998 abgeschlossenen Verträgen Fritz, [...]
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