Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen gelten nur für die Wohnraummiete. Diese liegt vor, wenn die Räume dem Mieter vertragsgemäß zur Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse und/oder der Wohnbedürfnisse seiner Familie dienen sollen.1) Grüneberg/Weidenkaff, Einf v § 535 Rdn. 88; Fervers in Schmidt-Futterer, Vor § 535 BGB Rdn. 15. Darf der Mieter die Räume nach der vertraglichen Gestaltung sowohl zu Wohn- als auch zu Gewerbezwecken nutzen, ist für alle Räume entweder Wohnraummietrecht oder Gewerberaummietrecht anzuwenden (s.o. § 3 Rdn. 28 ff.). Bei gemischter Nutzung von Räumlichkeiten gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses.2) BGH, Urt. v. 16.04.1986 – VIII ZR 60/85, WuM 1986, 274. Für das Mietverhältnis gelten insgesamt die Vorschriften des Wohnraummietrechts oder die Vorschriften über die Geschäftsraummiete. Das Mischmietverhältnis wird nicht aufgespalten in getrennte Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsraum.3) Fervers [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen