Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Grundsätzlich ist nur der Vertragspartner kündigungsberechtigt. Wer lediglich dinglich berechtigt ist – etwa als Eigentümer oder Nießbraucher – kann nicht kündigen. Die Kündigung eines Nichtberechtigten ist unwirksam und kann auch nicht durch den Berechtigten genehmigt werden.1) Sternel, Mietrecht aktuell, Rdn. IV 3. § 185 Abs. 2 BGB kommt bei einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärungen gerade nicht zur Anwendung.2) Streyl in Schmidt-Futterer, § 542 BGB Rdn. 54. Problemfälle: Das Kündigungsrecht kann nicht abgetreten werden. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer vermieteten Wohnimmobilie.3) LG Berlin, Urt. v. 01.12.1995 – 64 S 271/95, ZMR 1996, 326; LG Hamburg, Urt. v. 09.10.1992 – 311 S 132/92, WuM 1993, 48; LG Kiel, Urt. v. 31.01.1991 – 1 S 185/90, WuM 1992, 128; Sternel, Mietrecht aktuell, Rdn. IV 2; Streyl in Schmidt-Futterer, § 542 BGB Rdn. 49. 3) LG Berlin, Urt. v. 01.12.1995 – 64 S 271/95, ZMR 1996, 326; LG [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen