Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine vertragliche Vereinbarung, wonach sich der Mieter z.B. bereits bei Mietvertragsabschluss verpflichtet, ein späteres Angebot des Vermieters zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags anzunehmen, ist unwirksam.1) Blank/Börstinghaus, § 542 BGB Rdn. 237. Zulässig sind aber Vereinbarungen, die dem Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis einräumen sollen. Praktisch relevant sind sogenannte „Nachmieterklauseln“, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. 1) Blank/Börstinghaus, § 542 BGB Rdn. 237. Eine sogenannte „unechte“ Ersatzmieterklausel verpflichtet den Vermieter, den Mieter bei der Benennung eines akzeptablen Ersatzmieters aus dem Mietvertrag zu entlassen.2) BGH, Urt. v. 02.11.1983 – VIII ZR 135/82, ZMR 1984, 54. Stellt der Mieter einen geeigneten Nachmieter, kann er vom Vermieter den Abschluss eines Aufhebungsvertrags verlangen. Eine Verpflichtung des Vermieters, mit dem vorgestellten Nachmieter ein Vertragsverhältnis [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen