Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Das Modernisierungsrecht hat zuletzt durch die Mietrechtsreform 2013 eine umfassende Neukodifizierung und eine teilweise inhaltliche Abänderung erfahren, die vor allem die energetische Modernisierung im Bestand erleichtern sollte.1) BT-Drucks. 17/10485, S. 13. Bei Wohnraummietverhältnissen sind die Regelungen der §§ 555c–555e BGB insoweit unabdingbar, soweit von ihnen zum Nachteil des Mieters durch Vereinbarung abgewichen werden soll. Das Verbot der nachteiligen Abweichung betrifft generelle Regelungen, z.B. in Mietverträgen. Vereinbarungen nach Mietvertragsabschluss anlässlich eines konkreten Anlasses sind im Rahmen des § 555f BGB jedoch zulässig. Die Modernisierungsvorschriften finden gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 BGB auch Anwendung auf andere Mietverhältnisse über Räume, insbesondere also auf Gewerberaummietverhältnisse. Allerdings kann in diesen Fällen von ihnen durch Vereinbarung auch zum Nachteil des Mieters abgewichen werden, da die entsprechenden Regelungen, die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen