Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Insolvenzverwalter Forderungen der Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger sind nicht beim Gericht, sondern bei der Insolvenzverwalterin oder beim Insolvenzverwalter anzumelden. Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger sind Personen, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin oder den Schuldner haben (§ 38 InsO). ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Forderungsanmeldung Vor Verwendung des Musters ist zu prüfen, ob nicht ein Vordruck verwendet werden kann. Meist halten die Insolvenzverwalter auf ihren Webseiten eigene Formulare für die Anmeldung vor oder versenden sie auf Nachfrage oder von sich aus an bereits bekannte Gläubiger. im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers ..../Schuldners, wohnhaft ... Az. des gerichtlichen Verfahrens ... Sehr geehrte/r Frau/Herr ..., hiermit zeige ich mit beiliegender Vollmacht Die erteilte Vollmacht muss sich ausdrücklich auf Insolvenzsachen erstrecken. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen