Insolvenzverwalter Forderungen der Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger sind nicht beim Gericht, sondern bei der Insolvenzverwalterin oder beim Insolvenzverwalter anzumelden. Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger sind Personen, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin oder den Schuldner haben (§ 38 InsO). ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Forderungsanmeldung Vor Verwendung des Musters ist zu prüfen, ob nicht ein Vordruck verwendet werden kann. Meist halten die Insolvenzverwalter auf ihren Webseiten eigene Formulare für die Anmeldung vor oder versenden sie auf Nachfrage oder von sich aus an bereits bekannte Gläubiger. im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers ..../Schuldners, wohnhaft ... Az. des gerichtlichen Verfahrens ... Sehr geehrte/r Frau/Herr ..., hiermit zeige ich mit beiliegender Vollmacht Die erteilte Vollmacht muss sich ausdrücklich auf Insolvenzsachen erstrecken. [...]