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Die Wohnungseigentümer beschließen zur Prüfung der Notwendigkeit einer Sanierung des Dachs und der dafür erforderlichen Maßnahmen (Leistungsverzeichnis) ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Sachverständige ist vom Verwalter aus der bei der IHK ...geführten Liste der öffentlich bestellten Bausachverständigen auszuwählen und zu beauftragen. Kostenrahmen: ... €. Die Kosten des Gutachtens sind der Instandhaltungsrückstellung zu entnehmen. Der Verwalter wird weiter bevollmächtigt, auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses drei Angebote von verschiedenen Bauunternehmen einzuholen. Nach Vorlage des Gutachtens und der Angebote soll der Verwalter – sofern nach der Begutachtung ein Einschreiten als dringlich erscheint – zu einer außerordentlichen Versammlung laden. Gegenstand sind das Gutachten sowie das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Dachsanierung und ggf. Beschlussfassung über eine Sanierung auf Grundlage der eingeholten [...]
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