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Checkliste: „Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB“ Wesentliche Punkte bei der Überprüfung von Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB Ja Nein Anmerkungen I. Notwendige Unterlagen 1. Mieterhöhungsverlangen Liegt das aktuelle Mieterhöhungsverlangen zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)? Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden. Gibt es frühere Mieterhöhungsverlangen? Liegen diese zur Einsichtnahme vor? Erforderlich für die Überprüfung der im aktuellen Miet­erhöhungsverlangen angegeben Ausgangsmiete, der Einhaltung der Sperrfristen nach § 558 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB und der Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 BGB. 2. Mietvertrag Liegt der Mietvertrag zur Einsichtnahme vor? Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden. Erforderlich z.B. für die Überprüfung der Anwendbarkeit der §§ 558 ff. BGB (preisgebundener Wohnraum!), der Zulässigkeit einer derartigen Mieterhöhung (abweichende Vereinbarungen) sowie der Ausgangsmiete und der [...]
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